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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskasse zu verlangen. Aufträge, deren Durchführung gegen behördliche Bestimmungen verstoßen würden, gelten als nicht erteilt. Für den Inhalt der verteilten Drucksachen oder Warenproben ist der Auftraggeber haftbar. Verrechnet wird die tatsächlich verteilte Anzahl von Drucksachen oder Warenproben, wobei eine Differenz zum Auftrag von +/-3% unberücksichtigt bleibt. Die aufgrund von Storno während der Verteilung, Minderlieferung an Material, Betriebsstörung oder höhere Gewalt der nur teilweise durchgeführten Aufträge werden anteilig laut Preisliste verrechnet.

Jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch verminderte Verteilungszahl, nicht termingerechte Verteilung oder durch Abweichung vom Auftrag durch unser Verschulden entstehen, können wir nur bis zur Höhe des Fakturenbetrages übernehmen. Reklamationen können nur binnen 48 Stunden nach der Verteilung vollinhaltlich überprüft und daher anerkannt werden.
Die Anlieferung der Werbemittel muss spätestens drei Tage vor Beginn der Verteilung erfolgen. Die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel für die Postaufgabe an unsere Lager beziehungsweise die postgerechte Aufarbeitung obliegt dem Auftraggeber. Die Übernahme des Materials erfolgt ohne Gewähr, da wir die angelieferte Stückzahl oder eventuelle Beilagen nicht immer überprüfen können.

Bei nicht postgerechter Aufbereitung Ihrer Werbemittel werden die dadurch anfallenden Kosten weiterverrechnet. Nicht verteiltes Material steht dem Auftraggeber zur Verfügung. Unsere Pflicht zur Aufbewahrung nicht verteilten Materials endet 30 Tage nach dem Datum der Rechnung oder des Stornos. Stornos von Verteilungsaufträgen ohne Stornogebühr sind bis zu acht Tagen vor Verteilungsbeginn möglich. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Korneuburg.